20. Januar 2026

Saar-Delegation auf der Tagung der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland


Eine siebenköpfige saarländische Delegation hat vom 16. bis 20. Januar 2026 an der Landessynode der Ev. Kirche im Rheinland in Bonn teilgenommen. Neben Beschluss eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Haushaltskonsolidierung standen u.a. die Änderung des Presbyterwahlgesetzes, ein Grundsatzbeschluss zur Armutsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Vereinfachung der Organisation von Pfarrdienst und Gemeinden auf der Tagesordnung.

Haushaltskonsolidierung

Im Mittelpunkt der Synodaltagung standen Beratungen zur Finanzstrategie der Landeskirche. Im vergangenen Jahr hatte die Landessynode einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass 33 Millionen Euro bis 2030 eingespart werden sollten. Nun beschloss die diesjährige Synode ein umfassendes Maßnahmenpaket mit der etwas geringeren Einsparsumme von 30,7 Millionen Euro. Weiteres Potenzial besteht allerdings durch mögliche Mehreinnahmen oder Einsparungen in Zusammenhang mit Prüfaufträgen, die in den nächsten Jahren beraten werden sollen.

Wesentlichen Inhalte des Maßnahmenpakets:

  • ESGn
    Die Landeskirche wird sich aus der Trägerschaft der neun Evangelischen Studierendengemeinden zwischen Düsseldorf und Saarbrücken zurückziehen. In den kommenden beiden Jahren solle die Dachmarke auf Kirchenkreisebene „partizipativ und standortbezogen“ weiterentwickelt werden, wobei die „Kontaktfläche zur Hochschule“ bestehen bleiben solle.
    Auch für die Beratung der Internationalen Studierenden (STUBE) sowie für die derzeit sechs Studierendenwohnheime (davon eines in Saarbrücken) sollen in diesem Prozess Lösungen zur Übertragung auf andere – nach Möglichkeit kirchliche – Träger gefunden werden. 2030 wird die Trägerschaft der EKiR für die Wohnheime mit insgesamt 381 Plätzen (Saarbrücken: 67) beendet.
  • Arbeitslosenhilfe, Härtefallfonds
    Auf Initiative aus dem Saarland wurden der Arbeitslosenfonds und der Härtefallfonds der Landeskirche mit Kürzungen erhalten. Künftig stehen beim Arbeitslosenfonds 750.000 Euro (statt 1 Millionen) zur Verfügung, für den Härtefonds stehen 70.000 Euro (statt bisher 125.000) bereit. Diese Gelder kommen über die Beratungsstellen der Diakonie Saar auch Menschen im Saarland zugute.
  • Migrationsdienste
    Von der Maßnahmenliste gestrichen wurde die vorgeschlagene 20-prozentige Kürzung in der Flüchtlingsarbeit.

Weitere Maßnahmen / Haushalt

Zum Paket der Haushaltskonsolidierung gehören auch weitere Maßnahmen, die das Saarland jedoch nicht unmittelbar betreffen. Dazu gehört beispielsweise die Einführung eines Elternbeitrags („Schulgeld“) in den evangelischen Schulen im Rheinland oder ein Prüfauftrag an das „Haus der Stille“ in Rengsdorf. Die Einrichtung soll Konzepte entwickeln, um ab 2029 unabhängig von Kirchensteuermitteln weiterbetrieben werden zu können.

Verpflichtung zur Armutsbekämpfung

Per Synodalbeschluss hat sich die Landeskirche verpflichtet, sich mehr als bisher für die Bekämpfung von Armut und ihren Ursachen einzusetzen. Dazu gehöre, in den eigenen Strukturen Armutsrisiken systematisch wahrzunehmen und anzugehen, beispielsweise dadurch, dass Angebote „armutssensibel“ gestaltet werden sollen hinsichtlich Gebühren, Zugang, Sprache etc.
Zum anderen sollen sich die verschiedenen kirchlichen Ebenen bei Ländern und Kommunen dafür einsetzen, „armutsfeste Regelsätze und existenzsichernde Löhne zu gewährleisten, Kinderarmut und Altersarmut prioritär zu bekämpfen, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und soziale Infrastruktur langfristig zu finanzieren“.

Presbyteriumswahlgesetz soll einfacher werden

Das Verfahren für die Presbyteriumswahlen soll vereinfacht werden. Mehr Flexibilität soll es für Gemeinden hinsichtlich der Stimmabgabe sowie des Verfahrens zur Kandiderendenvorstellungen und zur Wahleinladung geben. Außerdem sind eine Straffung des Zeitplans des Wahlverfahrens sowie grundsätzliche konzeptionelle Erwägungen über Aufgaben und Arbeitsweisen der Leitungsgremien angedacht.
Ein konkreter Änderungsvorschlag soll der Landessynode 2027 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Gemeindeformen und Pfarrdienst: mehr Flexibilität angestrebt

Künftig soll es die Möglichkeit geben, Gemeindeformen, die sich nicht an einem räumlichen Einzugsgebiet orientieren, als „Körperschaften kirchlichen Rechts“ zu etablieren, um sie in die Strukturen der Landeskirche im Sinne der gemeindlichen Vielfalt zu integrieren. Vertretende neuer Gemeindeformen sollen an kirchliche Gremien beteiligt werden können. Eine konkrete Gesetzesvorlage soll der Landessynode 2028 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Zudem beschloss die Landessynode eine Änderung des Pfarrstellengesetzes. Die regionale Organisation von Pfarrstellen, wie sie in den letzten Jahren nur über sog. „Erprobungsräume“ möglich war, ist nun generell durch die Kirchenkreise einzurichten. Pastorale Dienste sollen auch für andere „Körperschaften kirchlichen Rechts“, also Gemeinden neuer Formen, erbracht werden. Dazu wurden Anpassungen an der Kirchenordnung und des Kirchenorganisationsgesetzes notwendig.

Christentum und Nationalismus

Die Landessynode verurteilt in einem Beschluss die „Haltung eines christlichen Nationalismus“, wie er derzeit in verschiedenen Ländern der Welt „mit großer Sorge“ beobachtet wird. Dort werde „das Christum zur Legitimation für Nationalismus, imperiale Machtpolitik und Migrationsfeindlichkeit missbraucht“. Mit diesem christlichen Nationalismus gehe eine „Retraditionalisierung der Geschlechterrollen und eine Feindschaft gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“. Vor diesem Hintergrund habe die Kirche eine Bildungsaufgabe, mit dem Ziel, dem entgegenzutreten.
Ferner werde „der Mut und die Klarheit“ bewundert, mit der sich die rheinische Partnerkirche in den USA, die United Church of Christ (UCC)  für Gerechtigkeit, Menschenrechte und Völkerverständigung einsetze.

Grußwort Ministerpräsidentin Anke Rehlinger

Die saarländische Ministerpräsiden­tin Anke Rehlinger (SPD) hat in ihrem Grußwort auf der Landessynode die Rolle der Kirche als Stütze von Sozialstaat und als Wertekompass betont. „Als Kirche sind Sie verläss­licher Partner, kritischer Begleiter, wichtiger Träger von Gemeinwesen und moralischer Kompass“, sagte die Ministerpräsidentin. Das brauche es in einer Welt, in der Kräfte die Kom­passnadel in eine andere Richtung drehen wollten.

Aufarbeitung sexualisierte Gewalt und Meldestelle Rassismus

Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Landeskirche läuft seit dem Frühjahr 2025 über die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission West (URAK) unter Beteiligung von Betroffenenvertreter:innen. Zu den Aufgaben der Kommission gehören u. a. eine quantitative Erhebung der Fälle und die Untersuchung struktureller Ursachen und Rahmenbedingungen, die Missbrauch ermöglicht oder begünstigt haben. Auch ist es Aufgabe der URAK, die individuelle Aufarbeitung Betroffener zu unterstützen.

Die Landeskirche hat außerdem eine Meldestelle „Rassismus“ eingerichtet. An die im Juli 2025 eingerichtete Meldestelle können sich alle ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden melden, die Rassismuserfahrungen gemacht haben. Parallel zur Meldestelle wurde ein Empowerment-Netzwerk für Betroffene von Rassismus eingerichtet.
Kontakt per Mail an meldestelle.rassismus@ekir.de oder Telefon 0211 4562-170. Weitere Informationen: rassismuskritik.ekir.de.

 

Info:
Weitere Informationen, Videomitschnitte und Texte zur Landessynode sind im Internet abrufbar: www.landessynode.ekir.de.
Die nächste Landessynode findet vom 15. bis 19. Januar 2027 in Bonn statt.





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